Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 25. September 2026 · Fassung 2026-09-25
Stand 25.09.2026. Die deutsche Fassung ist verbindlich; die englische Fassung dient der Information.
1. Geltungsbereich, nur Unternehmer
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Klickdemo (Website klickdemo.com, Anwendung, Einbett-Player, Schnittstellen) zwischen Droidtech e.K., Inhaber Michael Rauen, Auf der Eichelsbach 19, 54533 Hasborn (Anbieter), und dem Kunden.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und nennt seinen Firmennamen. Verbraucher können Klickdemo nicht nutzen; ein Widerrufsrecht besteht nicht.
1.3 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen (etwa für das Paket Enterprise) gehen diesen Bedingungen vor.
1.5 Vertragssprache ist Deutsch.
2. Leistung
2.1 Klickdemo erzeugt Erklär- und Demovideos für Web-Anwendungen, Websites und Tabellendateien des Kunden. Ein KI-Agent erkundet die vom Kunden benannte Quelle, auf Wunsch ergänzt um zusätzliche Wissensquellen (öffentliche Websites, Dokumente, Hinweise), entwirft ein Drehbuch, der Kunde gibt das Drehbuch frei, und der Anbieter nimmt die Quelle mit einem automatisierten Browser auf. Geliefert werden Videodateien mit synthetischer Sprecherstimme, Untertiteln, Kapiteln, Poster, Transkript, Textfassung und Branding des Kunden. Weitere Leistungen sind zusätzliche Sprachfassungen, Aktualisierungen bestehender Videos (auch nur der Stimme oder der Darstellung), Handbuch-Serien, das Hosting mit Einbett-Player und Aufrufstatistik sowie die Übergabe an Castfold zur Veröffentlichung auf YouTube; für die Veröffentlichung braucht der Kunde ein eigenes Castfold-Konto nach den Bedingungen von Castfold. Der Funktionsumfang je Paket ergibt sich aus der Preisliste (Abschnitt 7).
2.2 Ergebnisse können abweichen. Drehbücher, Übersetzungen, Wissensbasis und Sprecherstimme werden von KI-Systemen erzeugt. Der Anbieter schuldet den in 2.1 beschriebenen Ablauf und die technischen Merkmale des gewählten Pakets (Auflösung, Formate), nicht einen bestimmten gestalterischen oder wirtschaftlichen Erfolg. Die Freigabe des Drehbuchs ist Pflicht des Kunden: Ohne Freigabe wird nicht aufgenommen. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit des Drehbuchs. Für Abweichungen zwischen freigegebenem Drehbuch und Video gilt die Redo-Garantie in 7.6.
2.3 Zeigen statt ausführen. Der Agent handelt im Demo-Konto des Kunden nur innerhalb der Aktionen, die der Kunde im Projekt erlaubt hat. Voreingestellt ist „nur zeigen“: keine Anlage, keine Änderung, keine Löschung von Daten; Absenden nur zur Anmeldung, Suche und Filterung. Erlaubt der Kunde das Anlegen oder das Löschen bestimmter Objekte, führt der Agent diese Aktionen aus, registriert angelegte Objekte und versucht, sie nach dem Lauf zu entfernen. Die Regeln werden durch die Software durchgesetzt, nicht durch das KI-Modell.
2.4 Aktualisierungen bestehender Videos erfolgen nur auf Anstoß des Kunden (auch zeitgesteuert, soweit das Paket es vorsieht). Der Anbieter spielt dabei zuerst das bestehende Drehbuch ohne KI ab und erkundet nur Abweichungen neu.
2.5 Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln, ändern oder einstellen, wenn der Vertragszweck gewahrt bleibt. Entfällt eine Funktion, die zum bezahlten Leistungsumfang des Kunden gehört, gilt 7a entsprechend (Ankündigung sechs Wochen vorher, Sonderkündigungsrecht).
2.6 Leistungen Dritter, insbesondere der aufgenommenen Software, von YouTube, Google, Anthropic, Cloudflare oder Stripe, sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Die Nutzung von Castfold richtet sich nach den gesonderten Bedingungen von Castfold, auch wenn Castfold ebenfalls ein Angebot des Anbieters ist.
3. Konto, Team, Zugangsdaten
3.1 Die Nutzung setzt ein Konto mit bestätigter geschäftlicher E-Mail-Adresse voraus. Die Anmeldung erfolgt ohne Passwort über Einmalcodes an diese Adresse. Der Kunde sichert die Postfächer seiner Nutzer angemessen; Handlungen aus einer angemeldeten Sitzung werden dem Kunden zugerechnet.
3.2 Der Kontoinhaber kann beliebig viele Mitglieder mit den Rollen Inhaber, Admin, Editor und Reviewer einladen; Mitglieder kosten nichts. Der Kunde stellt sicher, dass nur Personen eingeladen werden, die für ihn tätig sind, und ist für deren Handlungen verantwortlich.
3.3 Zugriffsschlüssel (etwa der Schlüssel einer Castfold-Verbindung) sind geheim zu halten. Bei Verdacht auf Missbrauch widerruft der Kunde den Schlüssel in der Anwendung und informiert den Anbieter.
3.4 Je Unternehmen ist ein Konto vorgesehen. Mehrfachkonten zur mehrfachen Nutzung kostenloser Kontingente sind unzulässig; der Anbieter darf solche Konten sperren und Guthaben streichen.
4. Zusicherungen des Kunden, Freistellung
4.1 Recht zur Aufnahme. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die benannte Software, Website oder Datei und die von ihm benannten zusätzlichen Wissensquellen erkunden, auswerten und aufnehmen zu lassen und die daraus entstehenden Videos zu nutzen. Gehört die Quelle einem Dritten, holt der Kunde dessen Erlaubnis ein und hält die Nutzungsbedingungen der Quelle ein, insbesondere Regeln zu automatisierten Zugriffen. Der Anbieter umgeht keine technischen Schutzmaßnahmen (Bot-Schutz, Captcha, Ratenbegrenzung); sperrt die Quelle den Zugriff, gilt 7.5.
4.2 Demo-Konto ohne personenbezogene Daten Dritter. Der Kunde stellt für Web-Anwendungen mit Anmeldung ein Demo-Konto bereit, das keine echten personenbezogenen Daten Dritter (Kunden, Beschäftigte, Interessenten) und keine Geschäftsgeheimnisse enthält, die nicht im Video erscheinen dürfen. Lässt sich das nicht vermeiden, sorgt der Kunde für die erforderliche Rechtsgrundlage, nutzt die Unkenntlichmachungsregeln der Anwendung und schließt den Auftragsverarbeitungsvertrag (Abschnitt 11). Der Kunde legt die erlaubten Aktionen (2.3) fest und trägt die Folgen von Aktionen, die er erlaubt hat, einschließlich angelegter, geänderter oder gelöschter Daten im Demo-Konto. Der Anbieter bemüht sich, angelegte Objekte zu entfernen, garantiert das aber nicht.
4.3 Dateien und Inhalte. Hochgeladene Dateien und Dokumente, Logos, Schriften, Musik, Texte und Markenangaben verletzen keine Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) und sind nicht rechtswidrig. Der Kunde besitzt die erforderlichen Lizenzen.
4.4 Projekt-Mailadresse. Die vom Anbieter bereitgestellte Projekt-Mailadresse darf nur im Demo-Konto der aufzunehmenden Software verwendet werden.
4.5 Untersagt sind insbesondere: die Aufnahme fremder Software ohne Erlaubnis; das Auslesen von Daten der Quelle über den Zweck des Videos hinaus; die Erzeugung täuschender, irreführender oder rechtswidriger Inhalte; die Nachahmung realer Personen; automatisierte Massenregistrierung; Reverse Engineering der Plattform; die Umgehung von Kontingenten und Grenzen.
4.6 Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Zusicherungen in 4.1 bis 4.5 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche, überlässt ihm auf Wunsch die Verteidigung und trifft ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse.
4.7 Bei Verstößen kann der Anbieter Projekte oder das Konto sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
5. KI-Inhalte, Kennzeichnung, Nutzungsrechte
5.1 Drehbücher, Übersetzungen, Wissensbasis, Kapitel, Transkripte und Sprecherstimmen sind synthetisch erzeugt. Sie können fehlerhaft, unvollständig oder unpassend sein. Der Kunde prüft sie vor der Freigabe und vor jeder Veröffentlichung.
5.2 Die Sprecherstimmen stammen aus dem Angebot von Google Cloud Text-to-Speech („Chirp 3 HD“). Der Anbieter klont keine Stimmen realer Personen. Der Kunde darf die synthetische Stimme nicht als Stimme einer realen Person ausgeben.
5.3 Kennzeichnung. Der Anbieter kennzeichnet jedes Video als KI-erzeugt: maschinenlesbar in den Metadaten der Videodatei und in einer Begleitdatei, durch den Hinweis „KI-Stimme“ im Player und durch eine Standardzeile im Abspann, die der Kunde abwählen kann. Die maschinenlesbare Kennzeichnung und den Hinweis im Player darf der Kunde nicht entfernen, verändern oder verdecken. Bearbeitet der Kunde die Videodatei weiter (etwa durch Neukodierung), sorgt er dafür, dass die Kennzeichnung erhalten bleibt oder erneut angebracht wird. Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten, die den Kunden als Betreiber treffen (Art. 50 KI-Verordnung, Plattformregeln wie die von YouTube), erfüllt der Kunde selbst.
5.4 Nutzungsrechte. Mit vollständiger Bezahlung des jeweiligen Laufs erhält der Kunde an den für ihn erzeugten Ergebnissen (Videos, Untertitel, Poster, Drehbücher, Transkripte, Artikel) das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare Recht zur Nutzung in allen Medien, soweit der Anbieter diese Rechte einräumen kann; für Bestandteile Dritter (etwa die Stimmen) räumt der Anbieter die Rechte ein, die er selbst hat. Der Anbieter behält alle Rechte an der Plattform, den Vorlagen, dem Player und dem Verfahren. Er darf die Ergebnisse und die Wissensbasis speichern und verarbeiten, soweit das zur Erbringung der Leistung (Hosting, Aktualisierung, weitere Sprachen) nötig ist; er verwendet sie nicht zum Training von KI-Modellen und nicht für eigene Werbung. Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen Zustimmung.
5.5 Drehbücher und Übersetzungen entwirft ein KI-Agent. Die Anwendung legt sie dem Kunden vor der Freigabe zur Prüfung vor; der Kunde kann sie ändern oder mit Hinweisen neu schreiben lassen.
6. Bestellung und Vertragsschluss
6.1 Die Registrierung ist kostenlos und begründet einen Nutzungsvertrag über das kostenlose Kontingent (Teaser). Kostenpflichtig sind Pakete (Abonnements), Credit-Packs und die automatische Aufladung; sie werden gesondert bestellt.
6.2 Im Kaufweg zeigt der Anbieter vor der Bestellung eine Zusammenfassung mit Leistung, Nettopreis, Umsatzsteuer, Laufzeit und Kündigungsbedingungen. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab und wird zur Zahlung an den Zahlungsdienstleister weitergeleitet. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt, spätestens mit der Freischaltung der Leistung nach Zahlungseingang. Bleibt die Zahlung aus, kommt kein Vertrag zustande.
6.3 Der Anbieter speichert den Vertragstext und sendet ihn dem Kunden mit diesen Bedingungen per E-Mail zu.
6.4 Zahlungsarten: Kredit- und Debitkarte, Link, Apple Pay, Google Pay. Lastschrift wird nicht angeboten. Für das Paket Business mit Jahreslaufzeit kann der Anbieter Kauf auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel anbieten; für Enterprise gilt das Angebot.
6.5 Aktionspreise und Gutscheincodes gelten für die im Angebot genannte Dauer; danach gilt der reguläre Preis. Je Abonnement wird höchstens ein Gutschein angewendet, bei mehreren der günstigste. Gutscheine gelten nie auf Credit-Sätze. Konten, die über eine Partnerempfehlung registriert wurden (Anhang Partnerprogramm), erhalten keine Gutscheine; für sie gilt stattdessen der Bonus für geworbene Konten.
7. Preise, Credits, Abrechnung
7.1 Maßgebliche Preisliste. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung in der Anwendung und auf klickdemo.com angezeigte Preisliste. Die in diesem Abschnitt genannten Beträge und Sätze geben den Stand vom 25.09.2026 wieder; weicht die Preisliste ab, ist die Preisliste maßgeblich. Für laufende Verträge gilt der bei der Bestellung vereinbarte Preis, bis er nach 7a geändert wird.
7.2 Pakete (netto, monatlich oder jährlich; der Jahrespreis entspricht zehn Monatspreisen):
| Teaser | Starter | Pro | Business | Enterprise | |
|---|---|---|---|---|---|
| Monatlich | 0 € | 59 € | 149 € | 399 € | ab 1.000 € |
| Jährlich | – | 590 € | 1.490 € | 3.990 € | Angebot |
| Credits je Monat | 250 einmalig | 1.000 | 3.000 | 8.000 | ab 25.000 |
| Projekte | 1 (Excel/Website) | 3 | 10 | unbegrenzt | unbegrenzt |
| Team | 1 | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
| Auflösung | 720p, Wasserzeichen | 1080p | 1080p | 1080p | 1080p |
| Einbett-Aufrufe je Monat | 1.000 | 10.000 | 50.000 | 250.000 | Vertrag |
| Einbett-Domains | 1 | 2 | 10 | unbegrenzt | unbegrenzt |
| Speicher inklusive | 2 GB | 25 GB | 100 GB | 500 GB | nach Angebot |
| Branding | Klickdemo-Badge | Logo, Intro, Outro | + Farben, Schrift | White-Label | White-Label |
| Parallele Läufe | 1 | 1 | 2 | 4 | dediziert |
| Bonus auf Credit-Packs | – | 0 % | 5 % | 10 % | 15 % |
| Geplante Aktualisierungen | – | – | ja | ja | ja |
| Anbindung an Castfold (eigenes Castfold-Konto nötig) | – | ja | ja | ja | ja |
Der Teaser ist auf ein Projekt (nur Excel oder öffentliche Website, kein Demo-Login), Videos bis 60 Sekunden, 720p mit Wasserzeichen und 250 Credits mit 30 Tagen Gültigkeit begrenzt; er ist je Unternehmen einmal verfügbar.
7.3 Credits. Leistungen werden in Credits abgerechnet. 100 Credits entsprechen einer fertigen neuen Videominute. Zeitabhängige Sätze werden je angefangene sechs Sekunden abgerechnet (= 10 Credits bei 100 Credits je Minute); 3:47 Minuten werden als 3:48 Minuten und damit 380 Credits berechnet. Ein neues Video wird mit mindestens 45 Sekunden berechnet (75 Credits), auch wenn es kürzer ist; darüber gilt der Sechs-Sekunden-Takt. Sätze:
| Leistung | Credits |
|---|---|
| Erkundung einer Web-Anwendung mit Anmeldung: Grundpreis je Erkundung (Anmeldung, Überblick, Zusammenfassung) | 100 |
| zuzüglich je erkundetem Bereich der Web-Anwendung | 60 je Bereich |
| Erkundung einer öffentlichen Website zum Aufnehmen: Grundpreis je Erkundung (Überblick, Zusammenfassung) | 50 |
| zuzüglich je angefangene 10 gelesene Seiten (bei einer erneuten Erkundung nur neue oder geänderte Seiten) | 20 je 10 Seiten |
| Auswertung einer Excel-Datei (je Datei) | 50 |
| Website als zusätzliche Wissensquelle (je Quelle und Lauf) | 40 |
| Dokument als zusätzliche Wissensquelle (je angefangene 10 Seiten; bei Textformaten gelten 3.000 Zeichen als eine Seite) | 5 |
| Neue Videominute (enthält zwei Drehbuchfassungen: die erste Fassung und eine Überarbeitung; je Video mindestens 45 Sekunden) | 100 je Minute |
| Weitere Drehbuchfassung ab der dritten | 40 je Fassung |
| Konzept einer Handbuch-Serie (die Videos der Teile wie neue Videominuten) | 30 je Lauf |
| Umstrukturierungsvorschlag einer Handbuch-Serie | 30 je Lauf |
| Aktualisierung mit unverändertem Drehbuch (Replay) | 20 je Minute |
| Aktualisierung mit reparierten Szenen (nur die reparierten Szenen; übrige zu 20) | 80 je Minute |
| Weitere Sprache (Übersetzung, Stimme, komplette Neuaufnahme) | 30 je Minute |
| Nur Stimme neu (Sprecher neu erzeugt, ohne neue Aufnahme) | 10 je Minute |
| Nur neu rendern (etwa Untertitel, Karten, Musik, Marke; Sprecher und Aufnahme bleiben) | 5 je Minute |
| Einbett-Aufrufe über dem Kontingent | 1 je 100 Aufrufe |
| Speicher über dem inklusiven Speicher (Monatsdurchschnitt) | 2 je GB und Monat |
| Fehlschlag auf Seiten des Anbieters | 0 |
Kostenlos sind außerdem das Zählen der Seiten oder Bereiche einer Web-Anwendung oder Website vor einer Erkundung (mit Voranschlag), Hinweise als Wissensquelle, die Analyse eines Dokuments vor der Bestätigung (Seitenzahl und Schätzung) und die Prüfung eines Videos gegen die aktuelle Oberfläche ohne KI, auch als geplante Prüfung.
7.4 Voranschlag, Reservierung, Deckel. Nach der Freigabe des Drehbuchs zeigt die Anwendung die geschätzten Credits und einen Höchstwert (Schätzung zuzüglich 10 %). Beim Start des Laufs wird der Höchstwert reserviert. Nach dem Lauf werden die tatsächlich verbrauchten Credits gebucht, höchstens jedoch der Höchstwert; ein Mehrverbrauch geht zulasten des Anbieters. Vor einer Erkundung zeigt die Anwendung den Voranschlag aus Grundpreis und den gewählten Seiten oder Bereichen; reserviert wird der Voranschlag, berechnet werden der Grundpreis und die tatsächlich gelesenen Seiten bzw. erkundeten Bereiche, höchstens der Voranschlag. Reicht das verfügbare Guthaben für die Reservierung nicht, startet der Lauf nicht; die Anwendung bietet eine Aufladung an. Ein negativer Saldo entsteht nicht.
7.5 Fehlschläge. Schlägt ein Lauf aus Gründen fehl, die der Anbieter zu vertreten hat (etwa Störungen seiner Systeme oder seiner Dienstleister), werden keine Credits berechnet und der Lauf wird automatisch wiederholt. Bricht der Kunde einen Lauf ab, zahlt er nur die fertigen Szenen. Scheitert ein Lauf aus Gründen aus der Sphäre des Kunden (Anmeldung schlägt fehl, Bot-Schutz, Quelle nicht erreichbar, verbotene Aktion erforderlich), werden höchstens 50 Credits berechnet; der erste solche Fehlschlag je Projekt ist kostenlos. Scheitert ein Auftrag für eine zusätzliche Wissensquelle, gleich aus welchem Grund (auch bei einem nicht erreichbaren Link), werden keine Credits berechnet.
7.6 Redo-Garantie. Innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung kann der Kunde eine Neuaufnahme desselben Drehbuchs zum Replay-Satz verlangen. Weicht das Video vom freigegebenen Drehbuch ab oder hat es technische Mängel (etwa fehlender Ton, abgeschnittene Szenen, falsche Sprache), ist die Neuaufnahme kostenlos. Weitergehende Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
7.7 Gültigkeit und Reihenfolge. Credits aus Paketen gelten 90 Tage ab Gutschrift, höchstens bis zum Ende des Pakets (9.3), Credits aus Packs zwölf Monate ab Kauf, Bonus-Credits so lange wie das Pack, zu dem sie gehören, Teaser-Credits 30 Tage. Verbraucht wird zuerst das Guthaben mit dem frühesten Ablauf, innerhalb eines Guthabens zuerst die bezahlten Credits, dann der Bonus. Nicht verbrauchte Credits verfallen mit Ablauf ohne Erstattung; die Anwendung zeigt die Abläufe an. Credits werden nicht ausgezahlt, nicht verzinst und nicht auf andere Konten übertragen; sie sind nur für Leistungen des Anbieters in Klickdemo verwendbar.
7.8 Credit-Packs (netto; nur mit aktivem kostenpflichtigem Paket):
| Pack | Credits | Preis |
|---|---|---|
| S | 500 | 39 € |
| M | 1.000 | 69 € |
| L | 2.500 | 159 € |
| XL | 5.000 | 289 € |
| XXL | 10.000 | 499 € |
Auf Packs gewährt der Anbieter den in 7.2 genannten paketabhängigen Bonus als zusätzliche Credits. Der erste Pack-Kauf eines Kontos ist auf höchstens Pack L begrenzt und erhält keinen Bonus. Credit-Packs sind Einzweck-Gutscheine; die Umsatzsteuer entsteht mit dem Kauf.
7.9 Planwechsel. Ein Wechsel in ein höheres Paket wirkt sofort; der Preisunterschied wird für den Rest der Periode anteilig berechnet und die Credit-Differenz anteilig gutgeschrieben. Ein Wechsel in ein niedrigeres Paket wirkt zum Ende der laufenden Periode; vorher zeigt die Anwendung Speicher, Projekte und Einbett-Domains im Vergleich zu den Grenzen des niedrigeren Pakets und die voraussichtlichen monatlichen Speicher-Credits. Durch den Wechsel wird nichts gelöscht: Was über den Grenzen des niedrigeren Pakets liegt, bleibt nutzbar; Neues kann erst unterhalb der Grenzen angelegt werden, Speicher über dem Kontingent wird nach 7.13 berechnet. Bei jedem Wechsel bleibt der vom Kunden vereinbarte Preisstand erhalten.
7.10 Jahrespaket. Beim Jahrespaket wird der Jahrespreis im Voraus berechnet; die Credits werden monatlich gutgeschrieben. Bei Kündigung wird für die Restlaufzeit nichts erstattet.
7.11 Umsatzsteuer. Kunden in Deutschland zahlen die deutsche Umsatzsteuer. Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer werden ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers); Kunden außerhalb der EU ohne deutsche Umsatzsteuer. Der Kunde hält Land, Rechnungsanschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aktuell; die Umsatzsteuer richtet sich nach diesen Angaben zum Zeitpunkt der Bestellung. Beruht eine falsche Besteuerung auf unrichtigen Angaben des Kunden, schuldet er die Umsatzsteuer nach.
7.12 Belege. Über jedes Paket und jeden Pack-Kauf stellt der Anbieter eine Rechnung mit fortlaufender Nummer (Präfix KD) elektronisch per E-Mail und im Kundenportal bereit; der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung zu. Über den Credit-Verbrauch stellt die Anwendung einen Verbrauchsnachweis bereit, der keine Rechnung ist und keine Umsatzsteuer ausweist.
7.13 Speicher. Jedes Paket enthält Speicher für Videos, Untertitel, Vorschaubilder, Texte und Arbeitsdateien (7.2). Der Anbieter misst den belegten Speicher täglich; die Anwendung zeigt Belegung, Kontingent und die voraussichtlichen Speicher-Credits. Liegt der Durchschnitt eines Kalendermonats über dem Kontingent, bucht der Anbieter für den übersteigenden Teil den Satz aus 7.3 zu Beginn des Folgemonats vom Guthaben ab (angefangene Credits werden aufgerundet). Reicht das Guthaben nicht und deckt keine automatische Aufladung den Betrag, informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail; nach 30 Tagen ohne Ausgleich starten bis zum Ausgleich keine neuen kostenpflichtigen Aufträge, vorhandene Videos, Einbettungen und Downloads bleiben nutzbar. Ist der Betrag 90 Tage nach der ersten Benachrichtigung nicht ausgeglichen, darf der Anbieter die ältesten Videos, die seit mindestens zwölf Monaten weder aufgerufen noch heruntergeladen wurden, löschen, bis der Speicher im Kontingent liegt; er kündigt das 30 und 7 Tage vorher per E-Mail an. Videos ohne Aufruf oder Download seit zwölf Monaten lagert der Anbieter in einer günstigeren Speicherklasse; sie bleiben abrufbar. Je Paket gilt eine Fair-Use-Grenze für den Speicher; bei Annäherung spricht der Anbieter den Kunden an.
7.14 Aufbewahrung von Fassungen und Arbeitsdateien. Je Video und Sprache bewahrt der Anbieter die aktuelle und die vorherige Fassung auf; ältere Fassungen löscht er 30 Tage, nachdem sie durch zwei neuere ersetzt wurden. Arbeitsdateien eines Auftrags (etwa Tonspuren, Einzelbilder, nicht verwendete Bildschirmfotos) löscht er 30 Tage nach dem Auftrag; fertige Videos, Untertitel, Vorschaubilder, Texte und die Bildschirmfotos der Wissensbasis bleiben. Die Rohaufnahme einer Fassung (stumme Bildspur, Sprecherspur, Ablaufprotokoll) bewahrt der Anbieter zusammen mit der Fassung auf, damit Stimme oder Darstellung ohne neue Aufnahme geändert werden können; sie zählt zum Speicher (7.13). Die Fristen nennt die Anwendung.
7a. Preisänderungen
7a.1 Der Anbieter kann Preise, Credit-Sätze, Kontingente und Paketinhalte für bestehende Verträge ändern, um gestiegene oder gesunkene Kosten der eingesetzten Dienste (insbesondere KI-Modelle, Sprachausgabe, Rechenleistung, Speicher, Zahlungsabwicklung) oder Änderungen des Leistungsumfangs abzubilden. Senkungen der Kosten gibt der Anbieter in gleicher Weise weiter.
7a.2 Eine Änderung kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform (E-Mail an die Rechnungsadresse und Hinweis in der Anwendung) an. Die Ankündigung nennt die alten und neuen Werte, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und das Sonderkündigungsrecht.
7a.3 Der Kunde kann den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen (Sonderkündigungsrecht). Beim Jahrespaket wird der auf die Zeit nach der Kündigung entfallende Anteil des Jahrespreises erstattet. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Änderung ab dem genannten Zeitpunkt; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung ausdrücklich hin.
7a.4 Geänderte Credit-Sätze gelten nur für Läufe, die nach dem Wirksamwerden gestartet werden. Bereits reservierte Läufe werden zum alten Satz abgerechnet. Vorhandene Credits behalten ihre Zahl und ihre Gültigkeit.
7a.5 Der Anbieter kann eine Änderung auch als Angebot zur Zustimmung gestalten; dann gilt sie nur für Kunden, die zustimmen.
7b. Automatische Aufladung
7b.1 Der Kunde kann in der Anwendung eine automatische Aufladung einschalten; sie ist nicht voreingestellt. Der Kunde wählt eine Schwelle zwischen 100 und 2.000 Credits (Vorgabe 200) und ein Pack ab Pack M; vorausgewählt ist das zuletzt gekaufte Pack. Für jede automatische Aufladung gelten Preis, Umsatzsteuer und Bonus des gewählten Packs zum Zeitpunkt der Aufladung; sie wird wie eine Bestellung nach Abschnitt 6 behandelt.
7b.2 Die Aufladung wird ausgelöst, wenn das verfügbare Guthaben unter die Schwelle fällt oder die Reservierung eines Laufs das verfügbare Guthaben übersteigt. Belastet wird ausschließlich die vom Kunden dafür hinterlegte Zahlungskarte. Der Kunde stimmt zu, dass die Karte zu diesem Zweck gespeichert und ohne sein erneutes Mitwirken belastet wird; verlangt die Bank eine Bestätigung, fordert der Anbieter sie per E-Mail an.
7b.3 Grenzen: In den ersten 30 Tagen nach dem ersten Kauf des Kontos höchstens 150 € je Tag; danach höchstens zwei automatische Aufladungen und höchstens 500 € je 24 Stunden. Zwischen zwei automatischen Aufladungen liegen mindestens zehn Minuten. Schlägt die Belastung zweimal in Folge fehl, schaltet der Anbieter die automatische Aufladung ab und informiert den Kunden.
7b.4 Jede automatische Aufladung wird per E-Mail mit Rechnung bestätigt. Der Kunde kann die automatische Aufladung jederzeit in der Anwendung ändern oder abschalten; das wirkt sofort.
7c. Zahlung, Verzug, Rückbuchung
7c.1 Zahlungen wickelt Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland, ab. Der Anbieter erhält keine vollständigen Kartendaten.
7c.2 Der Preis für Pakete ist zu Beginn jeder Periode fällig, der Preis für Packs mit der Bestellung. Für Verlängerungen belastet der Anbieter die hinterlegte Zahlungsmethode; der Kunde stimmt dem zu. Bei Kauf auf Rechnung ist der Betrag 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
7c.3 Schlägt eine Verlängerungszahlung fehl, informiert der Anbieter den Kunden und wiederholt den Einzug. Bis zum Ausgleich kann der Anbieter neue Läufe, Aufladungen und Paketwechsel zurückhalten; vorhandene Videos, Einbettungen und der Download bleiben zugänglich. Ist die Zahlung 14 Tage nach Fälligkeit nicht eingegangen, kann der Anbieter Einbettungen und Veröffentlichungen aussetzen; nach 30 Tagen kann er den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Verzugszinsen betragen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.
7c.4 Bucht der Kunde eine Zahlung über seine Bank oder seinen Kartenanbieter zurück (Chargeback), entfällt die Gegenleistung für bereits gutgeschriebene Credits oder freigeschaltete Leistungen. Der Anbieter kann kostenpflichtige Funktionen sperren, bis der Vorgang geklärt ist, und die gutgeschriebenen Credits zurückbuchen. War die Rückbuchung unberechtigt, schuldet der Kunde dem Anbieter als pauschalen Schadensersatz die Gebühr, die der Zahlungsdienstleister dem Anbieter dafür berechnet, derzeit 20 € je Rückbuchung; dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für berechtigte Reklamationen ist keine Rückbuchung nötig; der Kunde wendet sich an mail@klickdemo.com.
7c.5 Meldet der Zahlungsdienstleister einen Betrugsverdacht, kann der Anbieter die betroffene Zahlung erstatten, die gutgeschriebenen Credits zurückbuchen und den Kauf rückabwickeln.
8. Verfügbarkeit, Support
8.1 Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit. Ein Service Level Agreement wird nur für das Paket Enterprise in einer gesonderten Vereinbarung geschlossen.
8.2 Wartungen, Störungen der eingesetzten Dienste (Google Cloud, Anthropic, Cloudflare, Stripe, E-Mail- und Hosting-Anbieter), Änderungen der aufgenommenen Software und deren Schutzmaßnahmen können die Nutzung einschränken. Läufe werden in einer Warteschlange mit paketabhängiger Priorität und Parallelität verarbeitet; Laufzeiten sind Richtwerte.
8.3 Support erfolgt per E-Mail an Werktagen.
9. Laufzeit, Kündigung, Folgen
9.1 Konto. Der Nutzungsvertrag über das Konto läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann ihn jederzeit beenden, indem er das Konto in der Anwendung löscht. Der Anbieter kann ihn mit einer Frist von 30 Tagen kündigen; ein Konto ohne kostenpflichtiges Paket und ohne gültige Credits kann er nach zwölf Monaten ohne Anmeldung mit vorheriger Ankündigung per E-Mail löschen. In einem kostenlosen Konto (Teaser), das nie ein Paket hatte, löscht der Anbieter die Projekte mit ihrer Wissensbasis (einschließlich Bildschirmfotos) und die Videos 90 Tage nach der letzten Anmeldung eines Mitglieds; er kündigt das 30 und 7 Tage vorher per E-Mail an, eine Anmeldung setzt die Frist zurück.
9.2 Pakete. Ein Monatspaket läuft einen Monat und verlängert sich um jeweils einen Monat, ein Jahrespaket läuft zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn es nicht bis zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird. Beide Seiten können jederzeit mit Wirkung zum Ende der laufenden Periode kündigen. Der Kunde kündigt in der Anwendung, im Kundenportal oder per E-Mail an mail@klickdemo.com; der Anbieter bestätigt jede Kündigung per E-Mail mit Wirkungszeitpunkt. Bis zum Ende der Periode bleiben Paket und Credits nutzbar.
9.3 Nach dem Ende eines Pakets enden die Paket-Credits mit der Periode. Credits aus Packs bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig und können mit einem erneut gebuchten Paket verbraucht werden. Videos bleiben ab dem Ende des Pakets 90 Tage voll nutzbar (Einbettungen, Teilen-Links, Download); danach sind Einbettungen, Teilen-Links und Veröffentlichungen nicht mehr verfügbar, der Download bleibt möglich. Nach weiteren 90 Tagen löscht der Anbieter Projekte, Videos, Aufnahmen, Wissensbasen und Zugangsdaten; Konto, Mitglieder, Rechnungen und Buchungen bleiben. Der Anbieter informiert den Kunden beim Ende des Pakets sowie 30 und 7 Tage vor der Löschung per E-Mail. Bucht der Kunde vorher erneut ein Paket, entfallen Abschaltung und Löschung. Der Kunde sichert seine Videos selbst.
9.4 Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Verstößen gegen Abschnitt 4 und bei Zahlungsrückstand nach 7c.3.
9.5 Löschung. Vor der Löschung des Kontos kann der Kunde seine Daten exportieren und Videos herunterladen. Nach der Löschung entfernt der Anbieter Projekte, Zugangsdaten, Wissensbasen, Videos und Mitgliedschaften unverzüglich; eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Rechnungen, Credit-Buchungen, Bestellbestätigungen und Zustimmungen bewahrt der Anbieter für die gesetzlichen Fristen auf; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
10. Haftung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und insgesamt begrenzt auf die Netto-Entgelte, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat. Für unentgeltliche Leistungen (Teaser) haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
10.3 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur, soweit der Verlust auch bei regelmäßiger Sicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre; der Kunde lädt gelieferte Videos herunter und sichert sie.
10.4 Für Folgen von Aktionen des Agenten im Demo-Konto, die der Kunde nach 2.3 erlaubt hat, haftet der Anbieter nur nach 10.1. Für den wirtschaftlichen Erfolg der Videos (Aufrufe, Umsätze, Abschlüsse) und für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage KI-erzeugter Inhalte trifft, übernimmt der Anbieter keine Gewähr.
10.5 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
10.6 Die Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung des Inhabers und der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11. Datenschutz, Auftragsverarbeitung
11.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
11.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Zugangsdaten eines Demo-Kontos, Inhalte der aufgenommenen Quelle, hochgeladene Dateien, Zuschauerdaten des Einbett-Players), schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde nimmt ihn in der Anwendung an; Fassung, Zeitpunkt, annehmende Person und Prüfsumme werden gespeichert, und der Vertrag steht als PDF im Konto bereit. Die Unterauftragsverarbeiter stehen unter klickdemo.com/unterauftragsverarbeiter; Änderungen werden 30 Tage vorher angekündigt.
11.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die Besucher seiner Website über den Einbett-Player informiert und dass für Daten im Demo-Konto eine Rechtsgrundlage besteht.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wittlich, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
12.3 Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für bestehende Verträge ändern, wenn das aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Widerspricht der Kunde, bleibt es bei den bisherigen Bedingungen, und jede Seite kann den Vertrag zum Ende der laufenden Periode kündigen. Preisänderungen richten sich nach 7a.
12.4 Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (E-Mail genügt), soweit nichts anderes bestimmt ist.
12.5 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anhang: Partnerprogramm
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Teilnahme. Jeder Kunde kann das Partnerprogramm in seinem Konto freischalten und ein eindeutiges Kürzel wählen. Der Anbieter kann die Teilnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen oder beenden, wenn ein Verstoß nach Nr. 5 vorliegt.
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Provision. Der Partner erhält 20 Prozent der vom geworbenen Konto tatsächlich bezahlten Netto-Paketpreise (Abonnements ohne Umsatzsteuer, nach etwaigen Rabatten; Gutscheine erhalten geworbene Konten nicht, 6.5) für zwölf Monate ab der Registrierung des geworbenen Kontos. Auf Credit-Packs, automatische Aufladungen und Enterprise-Verträge wird keine Provision gezahlt. Der Anbieter kann für einzelne Partner abweichende Sätze und Laufzeiten vereinbaren.
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Zuordnung. Ein Konto gilt als geworben, wenn die Registrierung innerhalb von 90 Tagen nach dem ersten Aufruf der Empfehlungsadresse des Partners erfolgt; die Website merkt sich das Kürzel des ersten Aufrufs im Browser des Interessenten, sofern dieser der Speicherung zugestimmt hat. Ohne diese Zustimmung wird nichts gespeichert, und die Empfehlung zählt nur, wenn die Registrierung im selben Besuch erfolgt, in dem die Empfehlungsadresse aufgerufen wurde. Es zählt der erste Kontakt; ein später aufgerufener Empfehlungslink eines anderen Partners ersetzt die Zuordnung nicht. Das geworbene Konto erhält im ersten Monat mit kostenpflichtigem Paket 300 zusätzliche Credits.
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Entstehung, Rückforderung, Auszahlung. Der Provisionsanspruch entsteht 30 Tage nach Eingang der zugrunde liegenden Kundenzahlung, sofern sie bis dahin weder erstattet noch zurückgebucht ist. Er entfällt rückwirkend, wenn die Zahlung innerhalb von 180 Tagen nach Eingang ganz oder teilweise erstattet oder zurückgebucht wird; bereits ausgezahlte Provision wird mit künftiger Provision verrechnet, ersatzweise zahlt der Partner sie binnen 30 Tagen nach Aufforderung zurück. Die Auszahlung erfolgt monatlich für den Vormonat über Stripe Connect (Länder und Währung nach Nr. 12), sobald mindestens 50 € entstandene Provision aufgelaufen sind; Voraussetzung sind ein Auszahlungskonto bei Stripe und die vollständigen Angaben nach Nr. 8. Beträge unter 50 € bleiben stehen und verfallen nicht; bei Beendigung der Teilnahme wird der Restbetrag mit dem nächsten Monatslauf ohne Mindestbetrag ausgezahlt, sofern Auszahlungskonto und Angaben vorliegen. Eine Auszahlung als Credits findet nicht statt. Zahlungen geworbener Konten, die nach dem Ende der Teilnahme eingehen, lösen keine Provision mehr aus.
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Verbote und Betrugsschutz. Untersagt sind Selbstwerbung (Konten, die dem Partner oder seinem Unternehmen zuzurechnen sind), Anzeigen auf den Markennamen „Klickdemo“ oder Tippfehlervarianten, Gutschein- und Rabattseiten ohne eigenen Inhalt, Spam, gekaufter Traffic und irreführende Aussagen über Klickdemo. Der Anbieter prüft Übereinstimmungen von Kartenkennung, E-Mail-Domain, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Anschrift zwischen Partner und geworbenem Konto; bei Übereinstimmung hält er die erste Auszahlung an, bis der Sachverhalt geklärt ist. Der Partner kennzeichnet seine Empfehlungen als Werbung und legt offen, dass er für vermittelte Konten eine Provision erhält (in Deutschland insbesondere § 5a Abs. 4 UWG, in den USA die Leitlinien der Federal Trade Commission zu Empfehlungen und Testimonials, 16 CFR Part 255, sowie die entsprechenden Regeln seines Landes). Verstöße führen zum Verfall der Provision aus den betroffenen Konten und berechtigen zur fristlosen Beendigung der Teilnahme.
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Marke, keine Rechteeinräumung. Der Partner darf Name und Logo von Klickdemo nur in der vom Anbieter bereitgestellten Form nutzen, tritt nicht als Anbieter auf und gibt keine Zusagen im Namen des Anbieters ab. Die Provision ist ausschließlich eine Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung von Kunden. Der Anbieter erwirbt keine Rechte an Inhalten des Partners (etwa Texten, Videos, Bildern) oder an dessen Namen, Bild oder Stimme, nutzt solche Inhalte nicht und zahlt nicht für ihre Erstellung oder Veröffentlichung; der Partner erstellt und veröffentlicht seine Inhalte in eigener Verantwortung.
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Laufzeit. Die Teilnahme kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen beendet werden; sie endet außerdem mit der Löschung des Kontos des Partners. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen und werden nach Nr. 4 ausgezahlt.
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Abrechnung im Gutschriftverfahren. Die Parteien vereinbaren, dass über Provisionen ausschließlich der Anbieter abrechnet, durch Gutschrift im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG mit eigenem Nummernkreis (KD-GS-10001 fortlaufend), die die Angabe „Gutschrift“ trägt und elektronisch übermittelt wird; der Partner stimmt beidem zu und stellt keine eigenen Rechnungen. Vor der ersten Auszahlung erklärt der Partner seinen Steuerstatus und hält ihn aktuell: (a) Unternehmer mit Regelbesteuerung: Die Gutschrift weist deutsche Umsatzsteuer aus; Auszahlungen an Partner dieses Status erfolgen erst nach Prüfung und Freigabe durch den Anbieter. (b) Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Die Gutschrift weist keine Umsatzsteuer aus und enthält den Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. (c) Keine unternehmerische Tätigkeit: Die Gutschrift weist keine Umsatzsteuer aus und ist eine Provisionsabrechnung. (d) Unternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands: Die Gutschrift weist keine Umsatzsteuer aus und enthält den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“; die Steuer schuldet der Anbieter. Bei Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nennt die Gutschrift § 13b Abs. 1 UStG und beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, bei Sitz außerhalb der Europäischen Union (etwa Schweiz, Vereinigtes Königreich, Norwegen, USA, Kanada) § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG. Gutschriften an Partner in Kanada enthalten zusätzlich den Hinweis, dass der Anbieter nicht in Kanada ansässig und nicht für die GST/HST registriert ist. Erforderlich sind Name, Anschrift, Steuerstatus und bei Partnern der Status (a) und (d) mit Sitz in der Europäischen Union die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; ohne diese Angaben bleibt die Auszahlung zurück. Partner außerhalb der Europäischen Union benötigen keine deutsche Steuernummer; die Steuernummer ihres Unternehmens im Staat der Ansässigkeit (in den USA die EIN, in Kanada die Business Number) können sie freiwillig angeben. Eine Sozialversicherungsnummer (etwa SSN, ITIN oder SIN) erhebt der Anbieter nicht. Vor der ersten Auszahlung stimmt der Partner in seinem Konto dem Gutschriftverfahren in der jeweils geltenden Fassung zu; Partner außerhalb Deutschlands erklären dabei zugleich den Staat ihrer steuerlichen Ansässigkeit und dass ihnen keine deutsche Steuernummer erteilt wurde. Solange die Zustimmung zur geltenden Fassung fehlt, bleibt die Auszahlung zurück. Widerspricht der Partner einer Gutschrift nicht binnen 14 Tagen nach Zugang, gilt sie als anerkannt. Beruht ein unrichtiger Steuerausweis auf einer falschen oder veralteten Statusangabe des Partners, trägt der Partner den daraus entstehenden Steuernachteil.
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Steuern. Der Partner versteuert seine Provisionen selbst, auch im Staat seiner Ansässigkeit, und erfüllt dort seine Melde- und Erklärungspflichten. Der Anbieter behält keine Steuern ein, soweit er nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist.
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Stellung. Der Partner ist nicht verpflichtet, tätig zu werden, vertritt den Anbieter nicht und ist kein Handelsvertreter.
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Auszahlungskonto, Daten. Für die Auszahlung richtet Stripe ein Auszahlungskonto (Stripe Connect) ein und prüft Identität und Bankverbindung des Partners in eigener Verantwortung; es gelten die Stripe Connected Account Bedingungen. Bei Partnern in den USA und in Kanada setzt Stripe für Auszahlungen ein Konto mit zusätzlicher Händler-Konfiguration voraus; der Partner nutzt es nur zum Empfang der Provision. Der Anbieter übermittelt an Stripe Name bzw. Firma, E-Mail-Adresse, Land, Sprache, die Auszahlungswährung, eine Tätigkeitsbeschreibung als Empfehlungspartner, in den USA und in Kanada einen Branchencode, und die Auszahlungsbeträge. Weitere Angaben (etwa Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Ausweis- oder Sozialversicherungsdaten, Bankverbindung) erhebt Stripe selbst; der Anbieter erhält sie nicht. Endet die Teilnahme, lässt der Anbieter das Auszahlungskonto schließen, sobald nichts mehr auszuzahlen ist. Der Partner erhält über geworbene Konten nur Kennung, Zeitpunkt, Paket und provisionspflichtigen Umsatz, keine Namen.
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Länder, Währung. Teilnehmen und Auszahlungen erhalten können nur Partner mit Sitz bzw. Wohnsitz in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich, in den USA oder in Kanada; in andere Staaten erlaubt Stripe dem Anbieter keine Auszahlungen. Vertragswährung ist der Euro: Provisionsanspruch, Gutschrift und Überweisung lauten auf Euro. Führt das Auszahlungskonto eine andere Währung (etwa US-Dollar, kanadischer Dollar, Pfund Sterling, Schweizer Franken), rechnet Stripe den Euro-Betrag beim Eingang zu dem von Stripe festgelegten Kurs um; Kursschwankungen gehen zugunsten und zulasten des Partners. Die Gebühren von Stripe für das Auszahlungskonto und die Überweisung trägt der Anbieter, Gebühren der Bank des Partners trägt der Partner.